Bildungszeitgesetz

Die Tübinger Akademie für Weiterbildung ist als Bildungsträger vom Land Baden-Württemberg anerkannt.
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschulen und für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter.

Die Bildungszeit ist sehr geeignet für unsere Bildungsangebote mit einem Termin am Stück  wie z.B. die Ausbildung zum Resilienzberater (5 Tage), das Achtsamkeitsretreat auf Gomera, (1 Woche) und die Weiterbildung zum Wingwave Coach (4 Tage).

Auch für alle unsere fortlaufenden Weiterbildungen können Sie den Donnerstag und Freitag für die Bildungstage einsetzen.

 

Hier gibt es den Antrag direkt zum Download.